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Konferenz
WISSENSCHAFTLICHE KONFERENZ ZU RECHTSRAHMEN, GERICHTSPRAXIS UND BARRIEREFREIHEIT BEIM SCHUTZ DER RECHTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

Am 29. September 2026 haben die Hanns-Seidel-Stiftung und die Juristische Fakultät der Universität für Innere Angelegenheiten der Mongolei gemeinsam eine wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Die Rolle des Rechtssystems beim Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen: Gesetzgebung, Gerichtspraxis und Barrierefreiheit“ im Saal „General“ der Universität für Innere Angelegenheiten der Mongolei ausgerichtet.

 

Die Konferenz bot einem breiten Kreis von Akteuren die Gelegenheit, aus wissenschaftlicher wie aus praktischer Sicht Fragen des rechtlichen Schutzes der Rechte von Menschen mit Behinderungen, der Gerichtspraxis, der Barrierefreiheit gerichtlicher und sonstiger rechtlicher Verfahren, des Zugangs zu Rechtshilfe sowie des gleichberechtigten Zugangs zur Justiz zu erörtern.
 

An der Konferenz nahmen Vertreterinnen und Vertreter des Obersten Gerichtshofs der Mongolei, des Allgemeinen Justizrats, der Justizakademie, des Aus- und Fortbildungs- und Forschungsinstituts der Generalstaatsanwaltschaft, des Mongolischen Anwaltsverbands, der für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zuständigen staatlichen Stellen, von Universitäten und Forschungseinrichtungen, von Menschenrechts- und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Forschende, Juristinnen und Juristen und weitere Fachleute teil.
 

Insgesamt wurden 36 wissenschaftliche Arbeiten eingereicht, von denen acht ausgewählt und auf der Konferenz vorgestellt und diskutiert wurden.

Die Vorträge und Diskussionen befassten sich unter anderem mit folgenden Themen:

  • rechtlicher Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen;
  • Gerichtspraxis und Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards;
  • Barrierefreiheit gerichtlicher und sonstiger rechtlicher Verfahren;
  • angemessene Vorkehrungen (reasonable accommodation);
  • das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Zugang zur Justiz;
  • Zugang zu Rechtshilfe;
  • Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren;
  • Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Institutionen.
     

Im Rahmen der Konferenz boten staatlich bestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Zentrums für Rechtshilfe gemeinsam mit lizenzierten Lehrkräften der Juristischen Fakultät der Universität für Innere Angelegenheiten der Mongolei mehr als zehn Menschen mit Behinderungen eine kostenlose Rechtsberatung und Information an. Ziel war es, sie dabei zu unterstützen, ihre Rechte und berechtigten Interessen zu verstehen, wahrzunehmen und zu schützen.
 

Die Verbindung von wissenschaftlicher Diskussion mit direkter, praktischer Rechtsunterstützung für Menschen mit Behinderungen war ein besonderes Merkmal der Konferenz. Sie zeigte, wie wichtig es ist, rechtswissenschaftliche Forschung und fachlichen Austausch mit konkreten Mechanismen zu verknüpfen, die den Zugang der Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber zur Justiz verbessern.
 

Auf Grundlage der Vorträge und Diskussionen erarbeiteten und erörterten die Teilnehmenden gemeinsame Vorschläge und Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes der Rechte von Menschen mit Behinderungen – unter anderem in Bezug auf den Rechtsrahmen, gerichtliche und sonstige rechtliche Verfahren, den Zugang zur Justiz, die Rechtshilfe sowie die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen.
 

Die Konferenz ermöglichte es, den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen ganzheitlich zu betrachten und dabei Recht, Gerichtspraxis, Rechtshilfe, Barrierefreiheit und institutionelle Zusammenarbeit zusammenzuführen. Zudem trug sie dazu bei, Handlungsfelder für weitere Maßnahmen, Forschung und berufliche Fortbildung zu identifizieren.

Die Konferenz machte deutlich, dass rechtlicher Schutz allein nicht ausreicht, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen wirksam zu verwirklichen. Barrierefreie Verfahren, angemessene Vorkehrungen, klare und verständliche Informationen, zugängliche Rechtshilfe sowie qualifiziertes Fachpersonal sind ebenso wichtig, um einen echten und gleichberechtigten Zugang zur Justiz zu gewährleisten.