Print logo
Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Videoschulung
Verwaltungsrecht, Nr. 5: Verwaltungsentscheidungsverfahren

Unter diesem Begriff versteht sich laut § 12.1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes:

- Verfahren zum Erlass des Verwaltungsaktes sowie

- zum Abschluss des Verwaltungsvertrags.