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Studie
Umsetzung internationaler Umweltkonventionen in der Mongolei

Die Mongolei ist Vertragspartei von 15 internationalen Umweltkonventionen sowie 16 Protokollen. Derzeit werden im Land mehr als 30 Umweltgesetze umgesetzt. Allerdings mangelt es an einer adäquaten Abstimmung dieser Gesetze mit den genannten internationalen Abkommen sowie an einem effektiven System zur Überwachung ihrer Umsetzung.

Um die Implementierung internationaler Abkommen und Konventionen zu verbessern, ist es entscheidend, dass sowohl die Bürger als auch die zuständigen Regierungsbehörden ein gemeinsames Verständnis entwickeln.

Mit dem Ziel, die Umsetzung der von der Mongolei ratifizierten internationalen Verträge im Bereich des Umweltschutzes zu fördern und zu evaluieren, initiierte der Mongolian Environmental Civil Council (MECC Studien zur Umsetzung folgender Abkommen):

  • Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten
  • Konvention über die biologische Vielfalt
  • Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit im Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt
  • Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen

Die Forscher analysierten Bestimmungen des nationalen Umweltrechts, die im Widerspruch zu den genannten internationalen Konventionen stehen. Darüber hinaus wurde ein Rechtsgutachten zur Umsetzung dieser Abkommen erstellt. Im Rahmen der Studie fanden zudem Präsentationen und Schulungen für Studierende der Umwelt- und Biologiekurse statt.