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Schulung
Schulung zum Thema „Methodik zur Ausarbeitung von Gesetzentwürfen und zur Durchführung begleitender Untersuchungen“

Am 10. und 11. Oktober 2026 fand im Juulchin Terelj Resort eine zweitägige Fortbildung zum Thema „Methodik zur Ausarbeitung von Gesetzentwürfen und zur Durchführung begleitender Untersuchungen“ statt.

Die Fortbildung wurde im Rahmen eines vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland geförderten Projekts auf Initiative des Zentrums für Deutsches und Europäisches Recht mit Unterstützung der Hanns-Seidel-Stiftung und der Juristischen Fakultät der Nationaluniversität der Mongolei organisiert. An der Veranstaltung nahmen ausschließlich Lehrende der Juristischen Fakultät der Nationaluniversität der Mongolei teil.

Im Mittelpunkt der Fortbildung standen die Methodik der Gesetzesausarbeitung, die Durchführung von Ex-ante-Untersuchungen zur Ermittlung des Regelungsbedarfs, die Ex-post-Evaluierung der Auswirkungen bestehender Rechtsvorschriften, die Berechnung der mit der Umsetzung von Gesetzen verbundenen Kosten sowie die Folgenabschätzung von Gesetzentwürfen.

Im Rahmen der Fortbildung hielt Akademiemitglied Prof. Dr. S. Narangerel, emeritierter Professor der Nationaluniversität der Mongolei, einen Vortrag zum Thema „Der Geist des Gesetzes“. M. Munkhbat, Präsident der Mongolischen Juristenvereinigung, referierte über die Methodik zur Durchführung von Ex-ante-Untersuchungen zur Ermittlung des Regelungsbedarfs.

Darüber hinaus behandelte Dr. T. Zolboo, außerordentlicher Professor der Juristischen Fakultät, die Methodik der Ex-post-Evaluierung der Auswirkungen bestehender Rechtsvorschriften. Dr. B. Batbayar, ebenfalls außerordentlicher Professor der Juristischen Fakultät, stellte die Methodik zur Ausarbeitung von Gesetzentwürfen vor.

Am zweiten Fortbildungstag erläuterte Dr. B. Baasandorj, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent der Juristischen Fakultät, die Methodik zur Berechnung der mit der Umsetzung von Rechtsvorschriften verbundenen Kosten. Dr. jur. D. Bayar, Dozent der Juristischen Fakultät, widmete sich der Methodik zur Folgenabschätzung von Gesetzentwürfen.

Ziel der Fortbildung war es, die fachlichen und methodischen Kompetenzen der Lehrenden der Juristischen Fakultät in den Bereichen Gesetzesausarbeitung, rechtswissenschaftliche Untersuchungen und Gesetzesfolgenabschätzung weiterzuentwickeln. Die vermittelten Kenntnisse und Methoden sollen künftig sowohl in der universitären Lehre und Forschung als auch bei der Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren Anwendung finden.

Durch die gezielte Einbeziehung von Hochschullehrenden und Wissenschaftlern wird zudem ein nachhaltiger Multiplikatoreffekt angestrebt. Die Teilnehmenden können die erworbenen Kenntnisse an angehende Juristinnen und Juristen sowie an weitere Forschende weitergeben und damit langfristig zur Verbesserung der Qualität der Gesetzgebung in der Mongolei beitragen.