Roundtable
Austausch zur Straf- und Sanktionspolitik gegenüber Minderjährigen
Im Rahmen des Gesprächs wurden zentrale Herausforderungen im Umgang mit minderjährigen Straftätern erörtert, insbesondere mit Blick auf die Wahrung ihrer Rechte im Vollzug. Diskutiert wurden zudem mögliche Lösungsansätze sowie eine verbesserte Abstimmung zwischen den zuständigen Institutionen.
H. Erdem-Undrakh, Mitglied des Justizverwaltungsrates, betonte: „Eine minderjährige Person, gegen die erzieherische Maßnahmen verhängt wurden, als ‚Straftäter‘ zu registrieren, bedeutet für ihr weiteres Leben eine erhebliche Stigmatisierung.“
B. Amarjargal, Geschäftsführerin der CNCF, wies auf praktische Defizite im Entlassungsprozess hin:
„Es kommt vor, dass ein im Sommer in Gewahrsam genommener Jugendlicher nach einer Bewährungsentscheidung im Winter in Sommerkleidung aus der Erziehungseinrichtung entlassen wird. Vom Zeitpunkt der Benachrichtigung der Familie bis zur Rückkehr des Jugendlichen in sein häusliches Umfeld braucht es einen klar geregelten und abgestimmten Ablauf.“
Darüber hinaus stellte die CNCF ausgewählte Ergebnisse ihrer Forschung zur Förderung von Lebenskompetenzen und zur sozialen Reintegration inhaftierter Jugendlicher vor. Die Organisation setzt entsprechende Programme seit vielen Jahren in der dem Justizvollzugshauptamt unterstellten Sonderanstalt für Ausbildung und Erziehung für Jugendliche um.
Die Teilnehmenden waren sich einig, dass im Bereich der Sanktionierung von Minderjährigen weiterhin erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Vereinbart wurde, den fachlichen Austausch zu diesem Themenfeld künftig regelmäßig fortzuführen, um bestehende Herausforderungen systematisch zu analysieren und konkrete Verbesserungen zu erarbeiten.