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Familien- und Kindschaftsrecht im Fokus
Neue Familiengerichte in der Mongolei: Deutsche Richterinnen teilen Erfahrungen im Kindschaftsrecht

Mit der Einrichtung eigener Gerichte für Familien- und Kindschaftssachen in erster und zweiter Instanz reformiert die Mongolei ihre Familiengerichtsbarkeit. Gemeinsam mit dem Allgemeinen Justizrat und dem Presserat der Mongolei lud die Hanns-Seidel-Stiftung zu einer Diskussion ein. Zwei deutsche Richterinnen berichteten über elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindesunterhalt und die Rechte von Kinder mit Behinderungen. Zudem ging es um die Rolle der Medien bei der Vermittlung von Kinderrechten.

Um deutsche Erfahrungen weiterzugeben, haben der Allgemeine Justizrat der Mongolei, der Presserat der Mongolei und die Hanns-Seidel-Stiftung gemeinsam eine Diskussionsveranstaltung zu Fragen des Familien- und Kindschaftsrechts organisiert. Anlass ist die Einrichtung neuer erst- und zweitinstanzlicher Gerichte für Familien- und Kindschaftssachen in der Mongolei sowie die damit verbundene Reform ihrer Arbeitsweise, Zuständigkeiten und Organisationsstruktur.

Im Rahmen der Diskussion teilten Dr. Andrea Bindig, Richterin am Bundessozialgericht, und Stefanie Mehner, Familienrichterin im 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München, ihre Erfahrungen zum deutschen Familien- und Kindschaftsrecht, zu den Rechten von Kindern mit Behinderungen, zur sozialen Sicherung, zur elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht sowie zum Kindesunterhalt.

Darüber hinaus wurden die Rolle der Medien bei der zutreffenden, ausgewogenen und verständlichen Vermittlung der Rechte und berechtigten Interessen von Kindern an die Öffentlichkeit sowie die Stärkung des öffentlichen Rechtsbewusstseins in Bezug auf Kinderrechte erörtert.