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Schulung
„Stadtplanungsrecht“

Der mongolische Juristenverband organisierte eine Fortbildungsmaßnahme zum Thema „Stadtplanungsrecht“, die von der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) unterstützt wurde.

Die Fortbildungsmaßnahme begann mit einer Ansprache von Herrn Sh. Jolbars, dem Kanzleileiter des Juristenverbandes, gefolgt von einer Rede von Herrn Gelenk, dem Länderrepräsentanten der Hanns-Seidel-Stiftung in der Mongolei.

Geleitet wurde die Schulung von Christoph Göbel, dem Landrat des Landkreises München der Region München der Bundesrepublik Deutschland, zum Thema „Stadtplanungsrecht“.

Die Schulung fand am 20. Mai im Ehrensaal des Gouverneurs Amtes der Hauptstadt statt, an der Rechts- und Stadtentwicklungsexperten der Staatsverwaltung teilnahmen.

In der Schulung wurde ausführlich über die Stadtentwicklungs- und Planungsgesetze des Landes Bayern informiert. Dabei wurde betont, dass in Deutschland bei der Erstellung detaillierter Stadtentwicklungsplanungen Entscheidungen unter Berücksichtigung der Interessen der Öffentlichkeit getroffen werden. Die Stadtentwicklungspläne werden von den Gemeinden selbst erstellt. Es wurde erwähnt, welche Art von großen Einkaufszentren gebaut werden sollen. Gleichzeitig werden Grünstrukturen, Straßen, günstige Wohnbedingungen und der angemessene Abstand zwischen ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt und genehmigt.

Die Schulung endete mit der Beantwortung sämtlicher Fragen der Teilnehmer.