Seminar
Internationales Seminar zur Gesetzesreform des Verfassungsgerichts der Mongolei
Diese Veranstaltung fand im Rahmen des Projekts „Verfassungsreform, Demokratie und Menschenrechte“ statt, das gemeinsam vom Verfassungsgericht der Mongolei und der Schweizerischen Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit umgesetzt wurde, mit Unterstützung der Hanns-Seidel-Stiftung und des Instituts für Verfassungsrecht der Nationaluniversität der Mongolei.
In seiner Eröffnungsrede erklärte der Vorsitzende des Verfassungsgerichts der Mongolei:
„Bei der Ausarbeitung der Gesetzesentwürfe wurden internationale Best Practices sowie Empfehlungen nationaler und internationaler Wissenschaftler und Forscher berücksichtigt, wobei stets die Prinzipien der Verfassung der Mongolei sowie der nationale Kontext beachtet wurden. Ziel war es zudem, die Reformen an die aktuellen Entwicklungen im Justizsektor anzupassen.
Nach ihrer Verabschiedung werden diese gesetzlichen Reformen es dem Verfassungsgericht der Mongolei ermöglichen, den Standards von Verfassungsgerichten in demokratischen Rechtsstaaten zu entsprechen, seine Unabhängigkeit zu stärken und die rechtlichen Garantien für die vollständige Umsetzung seiner Aufgabe zum Schutz der Verfassung zu verbessern.
Darüber hinaus trägt die Zusammenarbeit mit der Venedig-Kommission maßgeblich zur Weiterentwicklung der verfassungsrechtlichen Theorie und Praxis bei, insbesondere durch die Vertiefung des wissenschaftlichen Verständnisses verfassungsrechtlicher Verfahren.“
Neben den Mitgliedern des Verfassungsgerichts der Mongolei nahmen an dem Seminar auch Vertreter gesetzgebender und gerichtlicher Organe, Wissenschaftler und Forscher juristischer Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Rechtsanwälte sowie Vertreter von zivilgesellschaftlichen Organisationen teil.