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Konsultationssitzung
Ausgewählte Strafrechtsparagraphen und journalistische Selbstregulierung.

Am 9. Dezember veranstaltete der Mongolische Medienrat mit Unterstützung der Hanns-Seidel-Stiftung eine Konsultationssitzung zum Thema „Paragraphen 13 und 14 des Strafrechts, ihre Umsetzung und die Selbstregulierung der journalistischen Ethik“.

 

 

 

 

 

 

Eröffnet wurde die Sitzung von Herrn Felix Glenk, dem Repräsentanten der Hanns-Seidel-Stiftung in der Mongolei, und Frau U. Tamir, der Vorstandsvorsitzenden des Medienrates. Herr Manfred Protze, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Presserates, sprach über die Bedeutung einer informierten Selbstregulierung der Medien. Anschließend erläuterte die Geschäftsführerin des Medienrates, Frau G. Gunjidmaa, ihre Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse bei der Selbstregulierung der Medien. Herr S. Bat-Orshih, Dozent an der juristischen Fakultät der NUM, hielt einen Vortrag zum Thema „Strafgesetzbuch: Paragraphen 13 und 14 – Verbreitung offensichtlich falscher Informationen und deren Umsetzung“.

Im Verlauf der Sitzung führten die Teilnehmer eine intensive Diskussion und einen angeregten Meinungsaustausch zu den Themen Meinungs- und Veröffentlichungsfreiheit. Dabei wurden Statistiken zu gerichtlich entschiedenen Beschwerden im Zusammenhang mit den Paragraphen 13 und 14 des Strafgesetzbuchs sowie relevante Bestimmungen des Gesetzentwurfs zur Freiheit der Medien erörtert.

An der Diskussion beteiligten sich mehr als 20 Vertreter verschiedener Organisationen, darunter das Ministerium für Justiz und Inneres, der Oberste Gerichtsrat, der Richterverband, der Anwaltsverband, das Globe International Center sowie die juristische Fakultät der NUM.