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Workshop
Diskussion zur Digitalisierung von Gerichten

Am 28. Mai wurden mehrere Dozenten zum Thema „Digitalisierung von Gerichten“ in die HSS eingeladen, um darüber zu referieren.

An der Veranstaltung nahmen Mitglieder der Unterabteilung für die Arbeitsgruppe Gerichtsdigitalisierung im Obersten Gerichtsrat, Richter und Vertreter der Gerichtsverwaltung teil.

Frau N. Baasanjav, Mitglied des Obersten Gerichtsrates, zum Thema „Aktuelle Lage der Gerichtsdigitalisierung in der Mongolei“

Frau N. Baasanjav, Mitglied des Obersten Gerichtsrates, zum Thema „Aktuelle Lage der Gerichtsdigitalisierung in der Mongolei“

Im Rahmen des Seminars zur Diskussion über die Digitalisierung von Gerichten wird der fortschreitende Prozess der Digitalisierung im mongolischen Justizwesen thematisiert. Ziel ist es, durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken beider Länder wertvolle Erkenntnisse zu gewinnen. Verschiedene Vorträge bieten einen umfassenden Überblick über technologische Innovationen, Herausforderungen und Erfolge in der Gerichtsdigitalisierung. Dieses Seminar dient als Plattform für den Wissensaustausch, um die Effizienz und Transparenz der Justizsysteme durch digitale Lösungen zu verbessern.

 

Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg, zum Thema „Digitalisierung der Justiz in Deutschland“

Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg, zum Thema „Digitalisierung der Justiz in Deutschland“

An der Präsentation und Diskussion nahmen Mitglieder der Unterabteilung für die Arbeitsgruppe Gerichtsdigitalisierung im Obersten Gerichtsrat, Richter und Vertreter der Gerichtsverwaltung teil.

Die Gerichte in Deutschland werden ab dem 1. Januar 2026 vollständig digitalisiert sein und treffen Vorbereitungen, indem sie auf die Verwendung von Papierakten verzichten. Aktuell empfängt das im Gericht eingesetzte System die Unterlagen der Verfahrensbeteiligten elektronisch, auf Wunsch jedoch auch noch in Papierform. Der Rechtsanwalt ist jedoch verpflichtet, ausschließlich elektronisch zu kommunizieren.

Dr. Gogger, Richter am Landgericht Würzburg, Bayern, sprach online zum Thema „Erfahrungen mit dem Einsatz der E-Akte am Bayerischen Gericht in Deutschland“.

Dr. Gogger, Richter am Landgericht Würzburg, Bayern, sprach online zum Thema „Erfahrungen mit dem Einsatz der E-Akte am Bayerischen Gericht in Deutschland“.

Zudem ist in der Mongolei die Zahl der Richter auf allen Ebenen des integrierten Systems der Straf- und Zivilverwaltung im Vergleich zu den Vorjahren um durchschnittlich 15 % gestiegen. Die elektronische Plattform für Richter startet am 01.01.2025 mit einem Teslauf, der bis zum 30.06.2025 vorgesehen ist. 

Im Anschluss an die Vorträge fand eine Frage-und-Antwort-Runde statt, in der die Teilnehmer die Gelegenheit hatten, vertiefende Fragen zu stellen, Herausforderungen zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen. Diese interaktive Session förderte einen lebhaften Austausch und vertiefte das Verständnis für die Thematik.

Enkhkhuslen, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Forscher am Nationalen Rechtsinstitut, zum Thema „Digitalisierung von Strafverfahren: Forschungsergebnisse“

Enkhkhuslen, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Forscher am Nationalen Rechtsinstitut, zum Thema „Digitalisierung von Strafverfahren: Forschungsergebnisse“

Wir bedanken uns herzlich bei allen Referenten für ihre informativen Vorträge und bei allen Teilnehmern für ihre aktive Beteiligung. Ihre Beiträge und Ihr Engagement haben wesentlich zum Erfolg dieser Veranstaltung beigetragen. Wir schätzen Ihre wertvollen Einblicke und freuen uns auf weitere inspirierende Diskussionen und Zusammenarbeit in Zukunft.