Diskussion
Diskussion über „Strafverfahren in Fällen mit jugendlichen Beteiligten“ durchgeführt
Die Veranstaltung stand im Zusammenhang mit der Einrichtung eines spezialisierten Familien- und Jugendgerichts in der Mongolei. An der Diskussion nahmen Forschende aus Japan, Deutschland und Kanada sowie Vertreter des Obersten Gerichtshofs, der Generalstaatsanwaltschaft, der Nationalen Menschenrechtskommission, der Generalpolizeibehörde, der Generalbehörde für die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen sowie der Generalbehörde für die Entwicklung von Kindern und Familien teil. Darüber hinaus waren Juristinnen und Juristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vertreten. Im Rahmen der Diskussion wurden Möglichkeiten zur Verbesserung von Strafverfahren mit jugendlichen Beteiligten, zur Stärkung des Schutzes der Kinderrechte, zur Etablierung einer unabhängigen gerichtlichen Struktur sowie zur Weiterentwicklung der fachlichen Kompetenzen der Rechtsanwender erörtert.
Als Hauptreferentin war Julia Schacherbauer, Jugendstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Passau, eingeladen, um über die Erfahrungen und die Praxis in Deutschland zu berichten, insbesondere im Hinblick auf die staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Aufsicht in Verfahren gegen jugendliche Beschuldigte.
Im Rahmen der Diskussion wurde hervorgehoben, dass Verfahren mit jugendlichen Beteiligten nicht ausschließlich auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgerichtet sein sollten, sondern auch das Alter des Kindes, dessen psychologische Besonderheiten, das soziale Umfeld sowie die Notwendigkeit der Resozialisierung zu berücksichtigen sind. Ebenso wurde die Bedeutung des Schutzes der Kinderrechte sowie die Entwicklung kindgerechter Verfahren und Ansätze sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Verfahren betont.
Den im Rahmen der Diskussion vorgestellten statistischen Daten zufolge wurden im Zeitraum von 2023 bis 2025 in der Mongolei insgesamt 2.753 Verfahren mit jugendlichen Beteiligten untersucht, wobei 3.660 Kinder betroffen waren. Davon waren 1.886 im Alter von 14 bis 16 Jahren und 1.774 im Alter von 16 bis 18 Jahren. Diese Zahlen zeigen, dass die Jugendkriminalität ein konstantes Niveau aufweist und unterstreichen die Notwendigkeit einer Überprüfung der bestehenden Politiken und Praktiken.
Abschließend wurden Empfehlungen formuliert, die unter anderem die Entwicklung spezifischer, auf Jugendliche zugeschnittener Standards, die Stärkung des Schutzes der Kinderrechte im Strafverfahren, den Aufbau wirksamer Mechanismen der interinstitutionellen Zusammenarbeit, die Entwicklung einheitlicher Informationssysteme sowie die Priorisierung von Rehabilitations- und Resozialisierungsmaßnahmen umfassen. Darüber hinaus wurde die Bedeutung der fachlichen Fortbildung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Ermittlungsbeamten hervorgehoben, ebenso wie die Einbeziehung von Psychologinnen und Psychologen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Die erarbeiteten Empfehlungen sollen gebündelt und den Gesetzgebern vorgelegt werden.
Die Veranstalter brachten allen Partnerorganisationen und Teilnehmenden ihren Dank für die wertvollen Beiträge zum Ausdruck.
