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Training
Die „Schulung für Gesetzesentwurfsverfasser“ fand vom 10. bis 13. Februar 2026 statt

Im Rahmen der Fortbildung wies Professor N. Lundendorj, Dr. iur. (Ph.D.), darauf hin, dass die Initiierung und Verabschiedung zahlreicher Gesetze ohne angemessene Berücksichtigung der für ihre Umsetzung erforderlichen Ressourcen negative Auswirkungen auf das Leben der Bürger haben könne

Auf Grundlage dieses Programms organisiert die Parlamentskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Mongolischen Juristenverband, dem Projekt „Stärkung der parlamentarischen Institutionen“ der Schweizer Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), der Hanns-Seidel-Stiftung sowie dem Zentrum für Deutsches und Europäisches Recht der Mongolischen Nationaluniversität vom 10. bis 13. Februar 2026 die Schulung „Schulung des Gesetzesentwurfsverfassers“

Die Schulung wurde unter dem Thema „Schulung des Gesetzesentwurfsverfassers“ durchgeführt. An der Schulung nahmen Mitarbeitende der Parlamentskanzlei (Gesetzesentwurfsverfasser und Juristen) sowie Vertreter des Präsidialamts, des Kabinettssekretariats, zentraler staatlicher Verwaltungsbehörden und der für Rechtsangelegenheiten zuständigen Abteilungen jener Einrichtungen teil, deren Mitglieder und Leitung vom Parlament ernannt werden.

Die Schulung wurde von der Generalsekretärin der Parlamentskanzlei, Dr. iur., Professor L. Ulziisaikhan, sowie vom Präsidenten des Mongolischen Juristenverbands, M. Munkhbat, eröffnet.

Bei der Eröffnungszeremonie wurde besonders betont, dass der Lehrplan in diesem Jahr um zusätzliche Inhalte zur Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Einschränkungen von Menschen- und Grundrechten ergänzt wurde.

Im Rahmen der Fortbildung wies Professor N. Lundendorj, Dr. iur. (Ph.D.), darauf hin, dass die Initiierung und Verabschiedung zahlreicher Gesetze ohne angemessene Berücksichtigung der für ihre Umsetzung erforderlichen Ressourcen negative Auswirkungen auf das Leben der Bürger haben könne. Anhand konkreter Beispiele erläuterte er die Problematik unzureichend umgesetzter Gesetze, die ohne fundierte wirtschaftliche Kalkulation verabschiedet wurden. Dies führe zu Defiziten in der Rechtsanwendung und beeinträchtige die Prinzipien und Werte des Rechtsstaats. In diesem Zusammenhang verwies er auf die Verfassungsänderung von 2019, mit der unter anderem festgelegt wurde: „… Umfang und Grenzen der Befugnisse der Gesetzgeber werden durch Gesetz bestimmt.“ Abschließend betonte er, dass das oberste Ziel des Rechts darin bestehe, die Herrschaft des Rechts zu gewährleisten – nicht die Herrschaft über Menschen.

 

Die vom 10. bis 13. Februar 2026 durchgeführte Schulung schloss mit der Übergabe von Zertifikaten an die erfolgreichen Teilnehmenden sowie der Anrechnung entsprechender Leistungspunkte ab.