Print logo

Bildungsmaßnahme
Workshop zur Kompetenzerhöhung für Strafrichter-Multiplikatoren

Die Akademie „Rechtsbildung“ der Hanns-Seidel-Stiftung und der Oberste Gerichtsrat organisierten im Zeitraum vom 18. – 20. September die „Bildungsveranstaltung zur Erhöhung von Kompetenzen von Strafrichter-Multiplikatoren“.

Schon nach dem ersten Abschnitt des Workshops fühlten sich Multiplikatoren locker und wurden kreativer, so dass sie ihre Tischpositionen änderten.

Die Geschäftsführerin der Akademie „Rechtsbildung“ Frau A.Enkhtuya äußerte in ihrer Eröffnungsrede ihre Zuversicht, dass während des Workshops mit Beteiligung von Herrn Andreas Zwerger – Vizepräsident des OLG Bamberg - die von Multiplikatoren angefragten Themen umfassend behandelt werden und der Workshop der Kompetenzerhöhung von Richtern einen wertvollen Beitrag leisten kann.

Herr B.Binderiya – Leiter der Abteilung für gerichtliche Kooperation und Öffentlichkeit des Obersten Gerichtsrats – bedankte sich im Namen des Obersten Gerichtsrats und der Strafrichter-Multiplikatoren bei der HSS und der Akademie „Rechtsbildung“ für die Annahme der Anfrage, einen Workshop mit Beteiligung fachkompetenter deutscher Richter zu organisieren und bei Herrn Richter Andreas Zwerger für seine Einsatzbereitschaft in der Mongolei. Er informierte die Teilnehmer über die Themen und die Bedeutung des Workshops sowie das Hauptprogramm der Richterfortbildung und über Vorbereitungsmaßnahmen auf die nächste strafrechtliche Fortbildungsschulungen.

Strafrichter-Multiplikatoren bestehend aus Richtern der Strafkammer des Obersten Gerichts, des Strafgerichts der Berufungsinstanz in der Hauptstadt sowie Gerichtspräsidenten einiger Stadtbezirksgerichte nahmen am Workshop teil.

Behandelt wurden diesmal die Themen des deutschen Richterfortbildungssystems und -programms und deutsche Regelungen und Justizpraxis, darunter Themen wie Strafzumessung bei Rückfallverbrechen, gewerbsmäßige Begehung von Straftaten, Verjährungsfrist, vereinfachtes Strafverfahren, Verständigung im Strafverfahren, Schuldmischform, organisierte Kriminalität, Bildung einer Gesamtstrafe, Strafmilderung bei Schuldgeständnis, Anwendung von Zwangsmaßregeln, Geldwäsche, Beamtendelikte, u.a. Korruption, Aussageerpressung und unbegründete Bereicherung, Aufhebung der Immunität von Mandatträgern, Körperverletzung mit Todesfolge etc. Am Workshop nahmen 12 Strafrichter-Multiplikatoren teil.

Ein Interview von Herrn Andreas Zwerger bzgl. einiger Themen des Workshops wurde in der Ausgabe Nr. 196(6297) der Tageszeitung „Udriin sonin“ veröffentlicht. Das Interview kann man auch hier online lesen.