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Videoschulung
Verwaltungsrecht, Nr. 11: Verwaltungsvertrag

Es dauerte eine Weile bis der Begriff Verwaltungsvertrag Anerkennung fand. Die verwaltungsrechtlichen Verhältnisse sah man bis zur Entstehung dieses Begriffs ausschließlich als Über- und Unterordnungsverhältnisse.

Der Grundgedanke des Verwaltungsvertrags leitet sich von der Gesellschaftsvertragstheorie von Jean-Jacques Rousseau ab. Die besagt „Der Mensch darf nicht Macht über andere Menschen haben, die von Natur aus ihm gleichsteht. Grundlage jeder Machtlegimität begründet sich ausschließlich auf Vertrag“.