An der Veranstaltung beteiligten sich Vertreter der Richter aller Gerichtsinstanzen der Hauptstadt, Wissenschaftler, Forschungskräfte, Mitglieder des Obersten Gerichtsrates sowie einige Amtsträger der Justiz.
Während der Diskussion hielt Herr N.Ganbaatar – Abteilungsleiter des Richterethikausschusses beim Obersten Gerichtsrat –den Vortrag „Aktuelle Situation der Behandlung von Beschwerden bezüglich der richterlichen Ethik“, Herr T.Munkh-Erdene – Dozent des Rechtsinstituts der Mongolischen Staatsuniversität und Mitglied des Richterethikausschusses - den Vortrag „Rechtslage des Richterethikausschusses“ und Herr L.Galbaatar - Mitglied des Richterethikausschusses – den Vortrag „Anwendung internationaler Normen bezüglich der Richterethik“.
Teilnehmer stellten den Referenten Fragen zu den folgenden Punkten:
1. Wahrung der Unabhängigkeit des Richterethikausschusses von politischen Institutionen, Auswahl- und Ernennung dessen Mitglieder;
2. Trennung der Aufgaben Untersuchung und Entscheidung im Richterethikverfahren, Errichtung eines Untersuchungsgremiums mit fest angestellten Personen und eines Entscheidungsgremiums mit 11-15 ehrenamtlichen Mitgliedern;
3. Bindungskraft der Entscheidung des Richterethikausschusses.
Richter äußerten sich zu den Kritikpunkten der Entwürfe der entsprechenden Gesetzesnovellierung.