Print logo

Konferenz
Verbesserung der verfassungsgerichtlichen Kontrolle

Im Zusammenhang mit den Meinungsverschiedenheiten und theoretischen Auseinandersetzungen unter Juristen des Landes bezüglich der Entscheidung Nr. 02/2022 des Verfassungsgerichts der Mongolei organisierten der Ständige Ausschuss für Justiz des Großen Staatskhurals (Parlament), das Ministerium für Justiz und Inneres, das Verfassungsgericht der Mongolei und das Verfassungsrechtsinstitut eine Konferenz unter Juristen, mit Unterstützung der HSS, an der mehr als 90 Personen aus dem Juristenkreis sowie Parlamentsabgeordnete teilnahmen.

Während der Konferenz wurden sieben wissenschaftliche Vorträge von renommierten Verfassungsrechtlern des Landes zu den strittigen Punkten der o.g. Entscheidung gehalten.

Anschließend fand eine offene Fachdiskussion statt. Die Konferenz diente gewissermaßen der Vereinheitlichung von unterschiedlichen Ansichten.