Während der Konferenz wurden sieben wissenschaftliche Vorträge von renommierten Verfassungsrechtlern des Landes zu den strittigen Punkten der o.g. Entscheidung gehalten.
Anschließend fand eine offene Fachdiskussion statt. Die Konferenz diente gewissermaßen der Vereinheitlichung von unterschiedlichen Ansichten.