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Diskussionsveranstaltung
Informationstransparenz, Staats- und Dienstgeheimnisse

Heute (4. Dezember 2018) organisierten das Nationale Presseinstitut und die Akademie „Rechtsbildung“ der HSS eine Diskussionsveranstaltung zwischen Juristen und Journalisten zu konkreten Regelungen der Gesetze über Dienstgeheimnisse und Informationstransparenz.

Das Ziel der aufeinanderfolgenden Diskussionsveranstaltungen ist die Förderung des Informations- und Meinungsaustauschs zwischen den o.g. Zielgruppen zum Medienrecht. Während der vormaligen zwei Diskussionen wurden das Medienrecht allgemein sowie einige Regelungen des Ordungswidrigkeitengesetzes behandelt.

An der Diskussion nahmen Dr. Ts.Tsogt – Leiter des Verwaltungsrechtsausschusses im Mongolischen Juristenverband -, Dr. D.Sunjid – Juristin und Mitglied des o.g. Ausschusses - und Herr B.Turbold - Mitglied des o.g. Ausschusses - teil und führten Diskussion mit Journalisten. Am Anfang der Veranstaltung hielt Herr B.Turbold einen Vortrag zum Thema „Informationstransparenz und Dienstgeheimnis“ und nahm Stellung zu den Möglichkeiten und Fällen, in denen einige Informationen im Interesse der Öffentlichkeit geheimzuhalten sind.

Laut dem im Jahr 2011 verabschiedeten Gesetz über Informationstransparenz und -recht sind die staatlichen Behörden gegenüber der Öffentlichkeit und Medien verpflichtet, Informationen über ihre Tätigkeiten zur Verfügung zu stellen. Jedoch wird das eingeräumte Informationsrecht unter dem Vorwand des Dienstgeheimnisses eingeschränkt.

Das frühere Gesetz über Staatsgeheimnisse wurde novelliert und zum Gesetz über Staats- und Dienstgeheimnisse umbenannt. Laut dem neuen Recht bestimmt jede Behörde selbst ihre Dienstgeheimnisse durch eine Anordnung. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, auch gesetzlich nicht als Geheimnis eingestufte Informationen geheim zu halten. Außerdem sind die Unterschiede zwischen Staats- und Dienstgeheimnissen nicht ganz klar.

Während der Diskussion wurden Meinungen über die Umsetzungslage der Gesetze, über Informationstransparenz und -recht und über Staats- und Dienstgeheimnisse sowie über die Herausforderungen bei der Wahrnehmung des Informationsrechts und deren Lösungsansätze ausgetauscht. Teilnehmer betonten die Wichtigkeit der Erhöhung des Rechtswissens der Journalisten.