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Internationale wissenschaftliche Konferenz „Rechtsdurchsetzung: aktuelle theoretisch-praktische Fragen“

In den Tagen vom 29. – 30. September 2016 fand die oben genannte internationale wissenschaftliche Konferenz statt, die von dem Ständigen Ausschuss für Justiz des Großen Staatskhurals, dem Ministerium für Justiz und Inneres und der Law Enforcement University (früher: Polizeiakademie) in Kooperation mit der Hanns-Seidel-Stiftung organisiert wurde.

Konferenzteilnehmer

Während der 2-tägigen Veranstaltung nahmen Vertreter der Wissenschaft, Politik und Rechtsdurchsetzungsbehörden aus 5 Ländern (Mongolei, Russische Föderation, Weißrussland, VR China und Bundesrepublik Deutschland) Stellung zu aktuellen theoretisch-praktischen Problemen, mit denen die Rechtsdurchsetzungsbehörden heutzutage konfrontiert werden.

Eröffnung der Konferenz

Auf Einladung der Hanns-Seidel-Stiftung nahm an der Konferenz Herr Dr. jur. P.Kasiske, LMU München, mit dem Beitrag: „Equality before the Criminal Law – The role of proper legal education“ teil. Durch seinen Vortrag betonte Dr. Kasiske die Wichtigkeit der einheitlichen juristischen Ausbildung. „Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet nicht nur, dass für alle Bürger dieselben Gesetze gelten, sondern auch, dass diese Gesetze überall in gleicher Weise angewendet werden. Diese Gleichheit der Rechtsanwendung setzt voraus, dass alle Juristen bei der Interpretation der Gesetze dieselben Methoden anwenden. Aus diesem Grund spielt die juristische Ausbildung eine wichtige Rolle für die Gleichheit vor dem Gesetz in einem Rechtsstaat. Denn nur wenn alle Juristen in ihrem Studium dieselben Interpretationsmethoden und juristische Denkweise vermittelt bekommen, ist eine einheitliche Anwendung des Rechts gesichert. Dafür ist es notwendig, dass in der Juristenausbildung vor allem die Anwendung des Gesetzes auf konkrete Fälle eingeübt wird“, so Dr. Kasiske.