Nach Auswertung der Juroren haben in der Kategorie “Rechtsforschungskräfte” folgende Vorträge gewonnen:
1.Platz: R. Oyundelger “Betrachtung der Kompetenz des Obersten Gerichts zur offiziellen Auslegung der Gesetze aus der Perspektive der Grundstruktur und Konzeption der Verfassung”;
2.Platz: S.Tserendolgor u. O.Turbold “Die Rechtskraft der Präambel der Verfassung: ihre Stellung in der Grundstruktur der Verfassung”;
3.Platz: O.Enkhkhuslen und Kh.Gerelchimeg “Schutz subjektiver Rechte durch das Verfassungsgericht”;
Sonderauszeichnung 1: A.Bodibileg “Aufgaben des Grundstrukturprinzips”;
Sonderauszeichnung 2: Kh.Buyanbat “Die Wirtschaftsgrundkonzeption der Verfassung als Wegweiser in der Krisenzeit”.
In der Kategorie “Jura-Studenten” gewannen:
1.Platz: B.Ariunzaya “Betrachtung der Inhalte der Verfassungsnovellierung im Zusammenhang mit den Grundsätzen der Verfassung: vergleichende Studie”;
2.Platz: T.Emujin “Inhaltliche Einschränkung bei Verfassungsnovellierung – Kontrollrahmen des Verfassungsgerichts”;
3.Platz: T.Bilguun u. T.Binderiya “Überpüfung der Verfassungsnovellierung durch das Verfassungsgericht: Möglichkeiten der Bestimmung der Kontrollrahmen durch Grundsätze der Verfassung, Tendenzen”;
Sonderauszeichnung 1: B.Bilguun “Staatliche Schuldenpolitik und Konzeption der Verfassung”;
Sonderauszeichnung 2: S.Sonor und B.Bilguun “Kriterien der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen durch das Verfassungsgericht, ihr Rahmen”.
Organisiert wurde der Wettbewerb u.a. durch die „Chimid-Stiftung“, die Rechtsfakultät der Nationaluniversität, das Verfassungsgericht, die Hanns-Seidel-Stiftung und die Stiftung “Rechtsstaatlichkeit”.