Verwaltungsrecht, Nr. 13: Die Begriffe öffentliches Interesse und Popularklage
Videoschulung
Verwaltungsrecht, Nr. 13: Die Begriffe öffentliches Interesse und Popularklage
In der Gesetzgebung der Mongolei findet der Begriff öffentliches Interesse Anwendung. Definierung dieses Begriffs ist für die richtige Wahrnehmung der Zeilsetzung und des Inhalts der Popularklage von großer Bedeutung.
Anhand von diesem Videounterricht werden die theoretischen Grundlagen, Unterschiede in den demokratischen und autonomen Regierungssystemen hinsichtlich Vertretung des öffentlichen Interesses sowie die Popularklage thematisiert.
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