Es nahmen Mitglieder der Arbeitsgruppe und die Richterin des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts Frau Dr. Sibylle Kessal-Wulf teil.
Die Themen, die von der Arbeitsgruppe im Vorfeld vorgeschlagen wurden, befassten sich u.a. mit der Möglichkeit von Änderungen und Ergänzungen der Verfassung, der Individualverfassungsbeschwerde sowie Rechtsfolgen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, uvm.