Videoschulung
Verwaltungsrecht, Nr. 7: Grundsatz der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns
Diese gerichtliche Kontrollmöglichkeit ist notwendig, weil nur auf diese Weise garantiert werden kann, dass die Verwaltung gesetzmäßig handelt. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bedeutet:
- Vorrang des Gesetzes
- Vorbehalt des Gesetzes
D.h. kann man als allgemeines Prinzip eines Rechtsstaates festhalten, dass
- Eingriffsakte nur zulässig sind, wenn sie sich auf eine Rechtsvorschrift stützen können und
- kein Akt der Verwaltung einer Rechtsvorschrift widersprechen darf.