Print logo
Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Internationale Konferenz
Das System der spezialisierten Gerichte – Das Kindeswohl und die Familie

Anlässlich der geplanten Einrichtung von spezialisierten Gerichten für Familien- und Kindschaftssachen in erster und zweiter Instanz organisierten der Oberste Gerichtshof der Mongolei, die Justizakademie, die Internationale Organisation für Rechtsentwicklung (IDLO) sowie die Hanns-Seidel-Stiftung am 25. Juni 2025 gemeinsam die internationale Fachkonferenz „Das System der spezialisierten Gerichte: Das Kindeswohl und die Familie“.

Vor der offiziellen Eröffnung stellte Frau G. Altanchimeg, Vorsitzende der Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs der Mongolei und Hauptmoderatorin der Konferenz, die zentralen Themen der Diskussion vor. Die Konferenz wurde durch ein Grußwort des Vorsitzenden Richters des Obersten Gerichtshofs, Herrn D. Ganzorig, eröffnet.

Im ersten Teil der Konferenz präsentierte Prof. Dr. Ayako Harada von der Universität Nagoya (Japan) einen Vortrag zum Thema „Die Behandlung von Scheidungs- und Sorgerechtsstreitigkeiten durch das Familiengericht in Japan“. Frau Dr. N. Bayarmaa, Richterin der Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs der Mongolei, sprach über „Besonderheiten der güterrechtlichen Regelungen im Familienrecht der Mongolei und die gerichtliche Praxis“.

Frau Sevil Kartal, Richterin am Zivilgerichtshof der Republik Türkei und Vorsitzende des Bewertungsgremiums für Familienrecht, stellte das Thema „Kindeswohl und Kinderschutz im türkischen Familienrecht“ vor.

 

Richter J. Lkhagvasüren vom Bezirksgericht für beschleunigte Straf- und Zivilsachen sowie Richterin G. Nyamsüren vom Zivilgericht der Bezirke Bayangol, Khan-Uul und Songinokhairkhan referierten über „Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Kinderschutz in der Mongolei“.

Frau N. Oyuntuya, Richterin am Zivilgericht der Bezirke Bayanzurkh, Sukhbaatar und Chingeltei, widmete sich dem Thema „Verbesserung der Regelungen zur Adoption von Kindern“.

Im zweiten Teil der Konferenz sprach Herr S. Ömirbek, Vorsitzender Richter des Berufungsgerichts für Straf- und Zivilsachen der Provinz Bayan-Ölgii, über „Das Verfahren bei jugendlichen Straftätern in der Mongolei“.

Richter Matthew J. Viola vom Bezirksgericht in Honolulu, Hawaii, präsentierte das Modell eines integrierten Familien- und Jugendgerichts in seinem Bundesstaat.

Herr Stephan Schäl, stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Bamberg (Deutschland), stellte die strafrechtliche Behandlung von Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland vor.

Der dritte Teil der Konferenz widmete sich dem internationalen Kinderschutz: Prof. Dr. Ton Liefaard, UNICEF-Lehrstuhlinhaber für Kinderrechte und Leiter der Abteilung für Kinder und Gesundheit an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leiden (Niederlande), hielt einen Vortrag über „Internationale Kinderrechte: Reflexionen zu Kind, Familie und gerichtlicher Verantwortung“.

Der Präsident des Familiengerichts in Seoul, Herr Kim Hyun Ryul, gab einen Überblick über „Die Geschichte und aktuellen Entwicklungen der Familiengerichtsbarkeit in Südkorea“.

Außerdem referierten Frau Carly Schrever, Psychologin, Direktorin von „Human Ethos“ und außerordentliche Professorin an der juristischen Fakultät der University of Western Australia, sowie Frau Sally Ryan, Familientherapeutin, Direktorin von „Human Ethos“ und Mitglied der Australian Psychological Society, gemeinsam über das Thema „Psychische Gesundheit von Familienrichter*innen“.

An der Konferenz nahmen Vertreter*innen aus insgesamt acht Ländern – der Mongolei, Australien, Deutschland, Japan, den Niederlanden, Südkorea, der Türkei und den USA – sowohl vor Ort als auch virtuell teil.