Schulung
Besonderheiten und rechtliche Regelungen der Cyberkriminalität
In ihren Eröffnungsreden betonten Herr Ch. Khosbayar, Vorsitzender des Strafsenats des Obersten Gerichtshofs der Mongolei, sowie Herr Felix Glenk, Repräsendant der Hanns-Seidel-Stiftung in der Mongolei, ihre Zufriedenheit mit der seit 1993 bestehenden Zusammenarbeit zur Förderung des Rechtsstaates und zur Festigung demokratischer Strukturen in der Mongolei.
Die Schulung wurde von Herrn Stephan Schäl, Oberstaatsanwalt und ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, geleitet. Er referierte zu folgenden Themen:
„Besonderheiten, rechtliche Regelungen und Formen der Cyberkriminalität“
„Ermittlungen in Fällen der Cyberkriminalität“
„Arten digitaler Beweismittel und Kriterien zu deren Bewertung“
An der Schulung nahmen sieben Richter der Strafkammer des Obersten Gerichtshofs teil.