Videoschulung
Verwaltungsrecht, Nr. 13: Die Begriffe öffentliches Interesse und Popularklage
In der Gesetzgebung der Mongolei findet der Begriff öffentliches Interesse Anwendung. Definierung dieses Begriffs ist für die richtige Wahrnehmung der Zeilsetzung und des Inhalts der Popularklage von großer Bedeutung.