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Übersetzung
Beurteilung der Richter und Staatsanwälte in Bayern

In Deutschland werden Richter auf Lebenszeit sowie Staatsanwälte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit alle vier Jahre vom unmittelbaren Dienstvorgesetzten unter Berücksichtigung ihrer fachlichen Leistung, Eignung und Befähigung transparent beurteilt.