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Rechtsprojekt

Bereits seit 1993, nachdem die Mongolei ihre erste demokratische Verfassung in ihrer Geschichte verabschiedete, unterstützt die bayerische Hanns-Seidel-Stiftung den Aufbau von demokratischen Strukturen im Land durch Beratung beim Aufbau eines modernen demokratischen Rechtssystems.

Neben der Beratung bei Gesetzesinitiativen und Gesetzesreformen unterstützt die HSS verschiedene landesweite Maßnahmen für Richter und Juristen, führt Symposien, Lehrveranstaltungen und Arbeitsbesuche zwischen Bayern und der Mongolei durch. Ein Fokus ist dabei die Ausbildung mongolischer Juristen in Deutschland, die Fortbildung von Multiplikatoren in der Mongolei, u.a. durch deutsche Experten, sowie die zur Verfügungstellung von Expertise in Form von Publikationen und Beratungen.

Wann immer die deutsche Expertise im Rechtsbereich von mongolischen Partnern nachgefragt wird, möchte die HSS hier Bindeglied nach Deutschland sein und einen Austausch herstellen von dem die Mongolei profitieren kann, um eine eigene nachhaltig Rechtskultur und Rechtstradition zu entwickeln und die demokratischen Strukturen zu stärken

Herausforderungen

Mit dem Zerfall der Sowjetunion stand die Mongolei vor großen Herausforderungen:  Obwohl das Land als sog. Satellitenstaat nicht Teil der Sowjetunion war, war es doch dem Einfluss des Riesenreichs ausgesetzt und auch der Staatsaufbau orientierte sich am sowjetischen Vorbild. Entsprechend stand die 1990 einsetzende Transformation hin zu einem demokratischen und kapitalistischen System vor großen sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Hürden. Da die Mongolei vor allem bei der Rechtsreform nach Westen bzw. nach Deutschland blickte, weist die 1992 in Kraft getretene Verfassung starke Parallelen zum deutschen Grundgesetz auf. Auch die folgende Rechtsentwicklung orientierte sich am deutschen Recht: Die an den Grundsätzen der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angelehnte VwGO der Mongolei gab den Bürgern erstmalig das Recht, dem Staat auf Augenhöhe zu begegnen. Ihre Novellierung im Jahr 2016 nannte der damalige Parlamentspräsident Z. Enkhbold „das größte Ereignis seit der Verabschiedung der neuen demokratischen Verfassung überhaupt“.

Trotz dieser positiven Entwicklungen bestehen weiterhin große Herausforderungen: Neben der stetigen Weiterentwicklung des Rechts ist es für die Mongolei wichtig, eine eigene Rechtskultur und Rechtstradition zu entwickeln und auch das Bewusstsein für das geltende Recht in der Bevölkerung und den staatlichen Institutionen zu erweitern. Nur so können Lösungen für andere Herausforderungen, wie die Professionalisierung der Verwaltung oder Korruptionsbekämpfung, erreicht werden.

Lösungsansätze

Der Austausch zwischen der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) und mongolischen Partnern über Möglichkeiten einer Kooperation im Rechts- und Verwaltungsbereich begann bereits 1993; zwei Jahre später wurde eine offizielle Vereinbarung zwischen der mongolischen Regierung und der HSS über die Förderung und Beratung im Bereich des Rechts und der allgemeinen Verwaltung unterzeichnet. Seitdem unterstützt die HSS verschiedene landesweite Maßnahmen für Richter und Verwaltungsbeamte, führt zusammen mit den lokalen Partnern Symposien, Lehrveranstaltungen, Arbeitsbesuche zwischen Bayern und der Mongolei sowie Studien durch und veröffentlicht regelmäßig Handbücher und Gesetzeskommentare. Dabei steht die Unterstützung von Rechtsreformen, vor allem im Bereich Verfassungsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht im Mittelpunkt. Inzwischen intensiviert die HSS ihre Arbeit auch in anderen Rechtsbereichen, wie im Handelsrecht und Umweltrecht. Primäres Ziel der Zusammenarbeit ist die Ausbildung mongolischer Juristen in Deutschland, die Fortbildung von Multiplikatoren in der Mongolei durch deutsche Experten, sowie die Bereitstellung von Expertise in Form von Publikationen und Beratungen. Wann immer deutsches Know-how im Rechtsbereich von mongolischer Seite nachgefragt wird, steht die HSS als Bindeglied nach Deutschland zur Verfügung. Die Mongolei profitiert von dem Austausch, indem sie eine eigene nachhaltige Rechtskultur und Rechtstradition entwickelt und demokratische Strukturen stärkt.

Wirkungen

Der gesamte Rechtsbereich in der Mongolei ist heute stark vom deutschen Rechtssystem geprägt. Dies umfasst den Aufbau und die Struktur des Verfassungsrechts, Verwaltungsrechts und Strafrechts, aber auch wichtige Akteure in Staat und Gesellschaft, die in Deutschland ausgebildet wurden. Die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit basiert auf einer engen Kooperation zwischen HSS, Justizministerium und der Nationaluniversität der Mongolei. Im Rahmen der Richter- und Juristenausbildung wurden Maßnahmen für über 3.600 Straf- und Verwaltungsrichter und über 10.000 Verwaltungsbeamte seit Projektbeginn angeboten. Einige Publikationen, die von der HSS mit mongolischen Partnern auf Basis von deutscher Expertise entwickelt wurden, gelten heute als Basisliteratur im Bereich der vergleichenden Forschung. Das Knowhow wird heute sowohl an staatliche Akteure im Rechtsbereich weitergegeben (Staatsanwälte, Pflichtverteidiger und Forscher), als auch verstärkt im exekutiven Bereich (Polizisten, Forensiker und Umweltbedienstete). Die wichtigste Zielgruppe aller Maßnahmen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit bleibt letztendlich die mongolische Gesellschaft – denn sie ist die Basis für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Mongolei.

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Impressionen des Projekts