Verwaltungsrecht, Nr. 5: Verwaltungsentscheidungsverfahren
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Verwaltungsrecht, Nr. 5: Verwaltungsentscheidungsverfahren
Unter diesem Begriff versteht sich laut § 12.1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes:
- Verfahren zum Erlass des Verwaltungsaktes sowie
- zum Abschluss des Verwaltungsvertrags.
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