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Workshop
Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Justiz

Im Zeitraum vom 26. – 27. Oktober 2021 organisierten der Oberste Gerichtsrat, das Polizeihauptamt und die HSS in der Hauptstadt einen zweitägigen Workshop für Polizeibedienstete des Landes, die für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Justiz sowie der Sicherheit der Richter zuständig sind.

Ziel des Workshops war die Erhöhung von Kompetenzen der „Gerichtspolizisten“ durch praktische Bildung, Erhöhung von Rechtskenntnissen und Vermittlung von Wissen über internationale Erfahrungen. Im Rahmen der praktischen Bildung wurden die Polizeibediensteten in einer simulierten Umgebung geschult, während der Gerichtsverhandlung Ordnung zu schaffen, die Sicherheit der Richter, Verfahrensbeteiligten sowie Anwesenden zu gewährleisten, Angeschuldigte, Angeklagte, Zeugen sowie weitere Verfahrensbeteiligten zwangsweise vorzuführen, bei Ausbruchsversuchen bzw. -fällen schnell zu reagieren und Fahndungsmaßnahmen einzuleiten etc.

Herr S.Munkhjargal – Projektmitarbeiter der HSS - vermittelte den Teilnehmern Informationen über das deutsche System zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Justiz und dessen Bildungssystem.

Alle 68 Teilnehmer des Workshops erhielten im Anschluss der theoretischen und praktischen Schulung Teilnahmeurkunden. Einige Polizeibediensteten wurden während der Abschlusszeremonie für ihre ausgezeichnete Leistungen mit der “Ehrenmedaille des Obersten Gerichtsrats” und mit einem Dankschreiben geehrt. Die Auszeichnungen händigte Herr A.Nasandelger – Mitglied des Obersten Gerichtsrats - aus.

In seinem Abschlusswort betonte Herr Nasandelger: “Die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Justiz sowie der Sicherheit der Richter ist ein wichtiger Faktor für den Schutz des in der Verfassung sowie im Gerichtsverfassungsgesetz verankerten Rechtsguts der Unabhängigkeit der Justiz und Richter. Diese wichtige Aufgabe wurde durch das Gesetz allein der Polizei anvertraut. Nur mit speziell fortgebildeten Personal kann diese verantwortungsvolle Aufgabe durchgesetzt werden. Diese riskante, nicht leichte Aufgabe erfordert sowohl körperliche und psychische Bereitschaft, als auch theoretische Rechtskenntnisse, welche wir durch die zweitägige Fortbildung verbessern wollen. Diese Fortbildung möchten wir jährlich organisieren. Ich wünsche allen Teilnehmern, die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis erfolgreich umzusetzen und viel Erfolg in ihrem Dienst.”