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Rundtischdiskussion
Berufsverbot für Journalisten - rechtsstaatlich vertretbar?

Der Medienrat der Mongolei veranstaltete ein Treffen der Redaktionsleitungen von Medienunternehmen und Juristen im oben genannten Themenbereich. Im Rahmen der von der Hanns-Seidel-Stiftung finanziell unterstützten Veranstaltung hatten die Journalisten die Möglichkeit, sich mit Juristen über rechtliche Möglichkeiten zur Sanktionierung von Juristen mit Berufsverbot auszutauschen.

An dem Treffen am 19. April nahmen neben Chefredakteuren und Redakteuren von Medienorganisationen auch Vertreter des Obersten Gerichtsrats, des Obersten Gerichtshofs, des Instituts für Schulung, Forschung und Information des Obersten Gerichtshofs, der Local Media Association, des Open Society Forum sowie Vertreter der Universität für Radio-, TV- und Medienkünste an der Universität für Kultur und Kunst teil.

 

 

 

 

 

Bei dieser Gelegenheit hielt der Kriminologe Professor Dr. B. Batzorig einen Vortrag zum Thema "Meinungsfreiheit und berufliche Tätigkeit". Er erörterte internationale Abkommen bezüglich der Menschenrechte und Freiheiten, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Grenzen der Meinungsfreiheit sowie die entsprechenden Regelungen und Bestimmungen des Strafrechts. Zudem informierte er über die Umsetzung dieser Vorschriften, das Recht auf Veröffentlichung und die strafrechtlichen Verfahren.

 

 

 

 

 

 

Außerdem präsentierte Frau D. Narantuya, Chefredakteurin von analytic.mn und unabhängiges Mitglied des Medienrates, einen Vortrag zum Thema "Professionelle Aktivitäten des Journalismus: Ethik und Finanzierung". In ihrer Rede beleuchtete sie die Entwicklungsstadien des Journalismus und die Herausforderungen, denen sich die Branche gegenübersieht. Sie diskutierte Fragen wie die Definition eines Journalisten, die Organisation der Branche und Gründe für ihre mangelnde Professionalität.

Am Ende des Treffens diskutierten die Teilnehmer das Hauptthema "Kann die berufliche Tätigkeit des Journalismus gesetzlich verboten werden?" und waren sich einig, dass neben der Einhaltung der Berufsethik auch die Selbstregulierung der Medien gestärkt werden sollte.