An der Veranstaltung nahmen insg. 27 Richter der Strafgerichte 1. Instanzen aller Stadtbezirke der Hauptstadt sowie der Strafgerichte der Berufungs- und Revisionsinstanzen teil. Es wurden Vorträge zu den Themen „Die zu beachtende Probleme bei der gerichtlichen Untersuchung der Straftat Häusliche Gewalt“, „Vereinfachtes Strafverfahren“ und „Rechtliche Grundlage für die Zurückweisung der Strafsache an die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Paragraphs 33.3 der StPO“ gehalten und im Rahmen der Vortragsthemen eine Fachdiskussion durchgeführt.
Durch die o.g. Fachdiskussion soll die Interpretationund Anwendung einiger Begriffe der neu gefassten Strafgesetze durch Strafrichter vereinheitlicht und somit die Qualität der Rechtsprechung erhöht werden.