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Videoschulung
Strafrecht, Nr. 3: Zwangsmaßnahme

Hiermit präsentieren wir unseren nächsten Videounterricht. Diesmal behandeln wir das Thema "Zwangsmaßnahme". Dieser Begriff versteht sich im mongolischen Strafrecht der Sanktionen nicht strafrechtlicher Art, die die Strafe zur Bewährung auszusetzen, oder dem Verurteilten zusätzliche Pflichten zur verhängten Strafe aufzuerlegen oder seine Rechte anderweitig einzuschränken.

Videoschulung für Juristen, Strafrecht, Nr. 3: Zwangsmaßnahme (auf Mongolisch)