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Rechtsbewusstsein
Rechtsmentoren aller Aimags fortgebildet

Die Regierung der Mongolei verabschiedete am 14. Februar 2018 das „Nationale Programm zur Erhöhung des Rechtsbewusstseins der Allgemeinheit“. Laut dem entsprechenden Regierungsbeschluss ist für seine Umsetzung das Nationale Rechtsinstitut zuständig.

Laut § 3.2.6 des o.g. Programms sind alle staatlichen sowie nichtstaatlichen Organisationen beauftragt, in den eigenen Aufgabenbereichen speziell fortgebildete Rechtsmentoren für Bürger einzustellen. Seit 2008 werden jährlich die zum Rechtsmentor bestellten Mitarbeiter in den Aimags (Regionen) und in der Hauptstadt schrittweise fortgebildet.

Im Zeitraum 2. – 3. Novemer 2021 organisierte das Rechtsinstitut mit Unterstützung der HSS in der Stadt Ulgii, Bayan-Ulgii Aimag, die ordentliche „Rechtsmentorenfortbildung“ erfolgreich. Bayan-Ulgii war damit das letzte Aimag, wo die o.g. Fortbildung organisiert wurde.

Geleitet wurde die Fortbildung durch Lehrkräfte wie Herrn V.Enkhtamir – Leiter der Abteilung für Rechtsfortbildung, -information und -werbung -, Prof. Dr. A.Altanzul – Professorin der Management-Akademie - und Lehrkräfte des Nationalen Rechtsinstituts.

Nach der intensiven zweitägigen Lehrveranstaltung erhielten die Rechtsmentoren Teilnehmerurkunden.

Seit 2018 wurden somit durch 30-malige Schulungen über 1650 Bürger zu Rechtsmentoren aus- und fortgebildet.