Print logo

Stellungnahme
Gerichtliche Kontrolle des Regierungshandelns

Auf Wünsche und Anregungen mongolischer Verwaltungsrechtsforscher zu den Verhältnissen zwischen der Exekutiven und Judikativen aus Sicht eines deutschen Juristen Stellung zu nehmen, lieferte Dr. Dr. h.c. Jürgen Harbich die vorliegende Stellungnahme. Für die werten Besucher unserer Homepage veröffentlichen wir den o.g. Beitrag online.

Dr. Dr.h.c. Jürgen Harbich, Vorstand der Bayerischen Verwaltungsschule a.D., Träger des Bundesverdienstkreuzes, der Ehrenmedaille des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichts und des Justizministeriums der Mongolei

Gerichtliche Kontrolle des Regierungshandelns 2018.pdf