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Videoschulung
Verwaltungsrecht, Nr. 15: Durch Richter einzuleitende Verfahren bei konkreten Ordnungswidrigkeiten

Richter haben laut Ordnungswidrigkeitengesetz der Mongolei in folgenden vier konkreten Fällen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und eine Sanktion zu verhängen:

  • Unbegründetes Ausbleiben vom Gerichtsverfahren durch den Bürgervertreter, Störung des Gerichtsverfahrens,
  • Versuch der Schädigung der richterlichen Unabhängigkeit,
  • Verletzung der Vorschriften der Gerichtsverhandlung,
  • Störung des Untersuchungsverfahrens.

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Videounterricht.