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Übersetzung
Beurteilung der Richter und Staatsanwälte in Bayern

In Deutschland werden Richter auf Lebenszeit sowie Staatsanwälte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit alle vier Jahre vom unmittelbaren Dienstvorgesetzten unter Berücksichtigung ihrer fachlichen Leistung, Eignung und Befähigung transparent beurteilt.

Transparent bedeutet, dass die Beurteilung für die Richter und Staatsanwälte keine Nacht- und Nebelaktion sein soll. Sie findet in Absprache mit dem jeweiligen Richter bzw. Staatsanwalt statt. Sie haben Einsicht in den Beurteilungsentwuft und dürfen Missverständnisse ausräumen, weil die dienstliche Beurteilung eine wesentliche Grundlage für jede Personalentscheidung ist.

Durch die Beurteilung darf die persönliche und sachliche Unabhängigkeit der Richter und Richterinnen nicht beeinträchtigt werden. Beispielsweise darf zum Inhalt einzelner richterlicher Entscheidungen nicht Stellung genommen werden.

Auf Anfrage einer Partnerinstitution des HSS-Projekts wurde die gemeinsame Bekanntmachung unterschiedlicher bayerischer Staatsministerien bezüglich Beurteilung der Richter und der Staatsanwälte vom HSS-Projektbüro in die mongolische Sprache übersetzt, die Sie hier herunterladen und lesen können. Außerdem können Sie hier die entsprechende Regelung des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes abrufen.