Organisiert wurde die Veranstaltung unter Beteiligung der Kanzlei des Großen Staatskhurals, des Nationalen Rechtsinstituts, der Chimid-Stiftung, der Mongolischen Staatsuniversität, der Mongolian Bar Association und der Hanns-Seidel-Stiftung. An der Konferenz nahmen neben einheimische Wissenschaftler auch akademische Vertreter aus den USA, der Bundesrepublik Deutschland, der Russischen Föderation, der VR China, der Republik Korea und Japan mit Vorträgen zu verfassungsrechtlichen Themen teil.
Während der Konferenz hielt Prof. Dr. Ts.Sarantuya einen Vortrag zum Thema „Mongolian model of the constitutional supervision: protection of fundamental right and balance of power“ und Herr Dr. jur. Martin Paus – Wissenschaftler aus Deutschland, der auf Einladung der HSS an der Konferenz teilnahm - einen Vortrag zum Thema „The German constructive vote of no confidence in comparative perspective“.